Der Prüfablauf

Zum Inhalt springen

Die Arbeitsgenehmigung wird im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung der gleisfahrbaren Baumaschine – unabhängig davon, ob es sich um ein Nebenfahrzeug oder ein schienengebundenes Gerät handelt – durch die Prüforganisation erteilt. Sie ist Voraussetzung für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG.

Nach positiv bewerteter Prüfung wird die Arbeitsgenehmigung erteilt, der Prüfbericht erstellt und die Prüfplaketten an der Maschine angebracht.Die Plaketten weisen den Ablaufmonat und das Ablaufjahr der gültigen Arbeitsgenehmigung aus.

Es wird ausdrücklich auf die Prüfbedingungen sowie auf die rechtzeitige Beauftragung der Prüfleistung hingewiesen. Das hierfür erforderliche Bestellformular steht rechts zum Download bereit.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vorläufige Verlängerung der Arbeitsgenehmigung erteilt werden.Prüfaufträge sind mindestens 28 Kalendertage (4 Wochen) vor dem gewünschten Prüftermin bei der Prüforganisation anzumelden.Ohne rechtzeitige Bestellung besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Arbeitsgenehmigung.

Kann die Prüforganisation innerhalb dieses Zeitraums kein Prüfpersonal bereitstellen oder wird ein bestätigter Termin von der Prüforganisation storniert, besteht ein Anspruch auf eine vorläufige Verlängerung, sofern der technisch sichere Zustand der gleisfahrbaren Baumaschine nachgewiesen wird.Das hierfür vorgesehene Formular zur Zustandsanzeige finden Sie ebenfalls rechts.