Artikel: Allgemeines
GrundlagenGleisfahrbare Baumaschinen (glB) mit behördlicher Zulassung, die nicht von der Transportstellung in die Arbeitsstellung wechseln, benötigen keine Arbeitsgenehmigung gemäß Richtlinie 931.Damit der Einsatz dieser Maschinen dennoch im Einklang mit der Ril 931 erfolgt, bietet die Prüforganisation eine optionale Bewertung an und stellt hierzu einen Feststellungsbericht aus.
Ergänzend werden Seminare und Fachvorträge angeboten, um die Zusammenarbeit mit Herstellern, Haltern und Auftragnehmern zu optimieren und Prozessabläufe anschaulich zu erläutern.Diese Schulungen können auf Wunsch auch vor Ort im Unternehmen stattfinden und bereiten Teilnehmende auf die wiederkehrenden Prüfungen sowohl theoretisch als auch praktisch (Fahrzeug vorausgesetzt) vor.
Für Neukunden besteht im Rahmen eines Kick-off-Termins die Möglichkeit, sich über die Abläufe und Anforderungen zur optimalen Zusammenarbeit zu informieren.
RadsatzvermessungNach Bestellung führt die Prüforganisation eine Radsatzvermessung durch.Der Feststellungsbericht mit den am Prüftag ermittelten Werten wird gemeinsam mit der Arbeitsgenehmigung ausgehändigt.Dieser Bericht dient nicht als Instandhaltungsnachweis.Die Prüforganisation behält sich vor, Radsätze ohne vorherige Ankündigung zu vermessen, wenn ein technischer Verdacht besteht.Werden dabei Unterschreitungen der zulässigen Mindestwerte festgestellt, kann die Arbeitsgenehmigung nicht erteilt werden.
Optionale MessungenZusätzlich kann die Messung des Schutzleiterwiderstands bzw. der Impedanz gemäß DIN EN 50153 (Bahnanwendungen – Fahrzeuge – Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische Gefahren) durchgeführt werden.
Rundschreiben und RichtlinienAktuelle Rundschreiben mit Entwicklungen und Änderungen zur Richtlinienfamilie 931 stehen in der Download-Rubrik zur Verfügung; eine Auswahl ist auch rechts auf dieser Seite abrufbar.Durch ein Abonnement der Rundschreiben erhalten Sie regelmäßige Updates direkt per E-Mail und bleiben über Änderungen stets informiert.Das Abonnement kann unter folgendem Link eingerichtet werden:👉 CleverReach-Anmeldung für Rundschreiben
Die Richtlinienfamilie 931 wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet, um Unklarheiten zu beseitigen und einen einheitlichen Vollzugsrahmen sicherzustellen.Die jeweils aktuell gültigen Richtlinien für die Zulassung und den Arbeitseinsatz gleisfahrbarer Baumaschinen können über die DB Kommunikationstechnik GmbH bezogen werden (Kontakt siehe rechte Spalte).