Die Bauartzulassung

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Die Allgemeine Arbeitsberechtigung (AAB) dokumentiert, dass die gleisfahrbare Baumaschine (glB) die Anforderungen für das Arbeiten in Arbeitsstellung auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG erfüllt.

Der Genehmigungsprozess beginnt mit der Antragstellung bei der Prüforganisation und umfasst folgende Schritte:

  • Bauartprüfung auf Grundlage der Dokumentationsprüfung
  • Endprüfung der fertiggestellten Maschine
  • Baustellenerprobung, sofern erforderlich

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Projektbearbeitung stehen für standardisierte Nachweise entsprechende Vorlagen als komprimiertes ZIP-Paket zum Download bereit.Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, wird im Rahmen eines Online-Erstgesprächs gemeinsam abgestimmt.

Im Rahmen der Baustellenerprobung werden die fachgerechte, qualitätsgerechte und sichere Durchführung der Arbeitsverfahren sowie der Einsatz der Arbeitskomponenten bei Oberbauarbeiten bewertet.Aufbau, Funktion und Qualität der messtechnischen Einrichtungen müssen dem jeweiligen Einsatzzweck entsprechen und die geltenden Regelwerke der DB InfraGO AG erfüllen.Messeinrichtungen, die für das jeweilige Arbeitsverfahren erforderlich sind, bedürfen einer Anwenderfreigabe bzw. einer fachtechnischen Stellungnahme durch die zuständige Fachstelle.

Bauliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Allgemeine Arbeitsberechtigung

Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung zur Erteilung der Arbeitsgenehmigung wird zunehmend festgestellt, dass modifizierte Fahrzeuge und Geräte vorgestellt werden.Bauliche Änderungen werden in signifikante und nicht signifikante Änderungen unterteilt.Sie betreffen alle Anpassungen, durch die eine Gefährdung der Infrastruktur, von Leib und Leben oder der Umwelt zu erwarten ist.

Bauliche Änderungen gemäß Richtlinie 931.0001 Abschnitt 6 (3) und Richtlinie 931.0003 sind stets anzeige- und nachweispflichtig.Eine Nichtbeachtung kann Auswirkungen auf die Allgemeine Arbeitsberechtigung oder auf die Allgemeine Gerätefreigabe haben.