Die Bauartzulassung

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Artikel: Die Bauartzulassung

Die Allgemeine Arbeitsberechtigung dokumentiert, dass die gleisfahrbare Baumaschine die Anforderungen für den Einsatz in Arbeitsstellung auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG erfüllt.
Der Genehmigungsprozess beginnt mit der Antragstellung bei der Prüforganisation und besteht aus den Teilen

  • Bauartprüfung durch Dokumentationsprüfung
  • Endprüfung des fertig gestellten Fahrzeuges
  • Baustellenerprobung

Um die Bearbeitung der Projekte zu beschleunigen und für alle Seiten einfacher zu gestalten haben wir für "standardisierte Nachweise" Vorlagen erstellt und als zip komprimiertes Paket zum Download Bereit gestellt. Welche Dokumente in Ihrem speziellen Fall gefordert werden, erörtern wir mit Ihnen gerne während eines online Erstgesprächs. 

Bei der Baustellenerprobung wird die fachgerechte, qualitätsgerechte und sichere Durchführung der Arbeitsverfahren und Einsatz der Arbeitskomponenten von Oberbauarbeiten bewertet.
Aufbau, Funktion und Qualität der messtechnischen Einrichtungen haben für den jeweiligen Einsatzzweck den Regelwerken der DB InfraGO AG zu entsprechen.
Für das Arbeitsverfahren notwendige Messeinrichtungen benötigen eine Anwenderfreigabe.

Bauliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Allgemeine Arbeitsberechtigung

Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung zum Erteilen der Arbeitsgenehmigung ist vermehrt festzustellen, dass modifizierte Fahrzeuge und Geräte vorgestellt werden.  Bauliche Änderungen sind in “signifikant” und “nicht signifikant” unterteilt und betreffen alle Änderungen, durch die eine Gefahr für die Infrastruktur, Leib und Leben und/ oder für die Umwelt zu erwarten ist. Bauliche Änderungen gemäß Richtlinie 931.0001 Abs. 6(3) und 931.0003 sind immer anzeige- und nachweispflichtig. Eine Nichtbeachtung kann Auswirkungen auf die Allgemeine Arbeitsberechtigung oder die Allgemeine Gerätefreigabe haben.