Artikel: Allgemeines
Wir bewerten auch Nebenfahrzeuge, die mit der aktuellen Richtlinie keine Arbeitsgenehmigung für das Erbringen von Lieferungen und Leistungen auf der Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn brauchen. Der Feststellungsbericht weist hierbei nach, dass der Einsatz des Nebenfahrzeuges im Einklang mit der Ril931 steht und negative Auswirkungen minimiert werden.
Auf Wunsch führen wir auch eine Radsatzvermessung durch, den Feststellungsbericht mit den am Prüftag gemessenen Werten erhalten Sie mit zur Arbeitsgenehmigung.
Bitte beachten Sie: dieser Feststellungsbericht ist kein Instandhaltungsnachweis.
Bitte beachten Sie weiterhin: auf Verdacht nehmen wir uns als Prüforganisation das Recht vor, die Radsätze auch ohne Bestellung zu messen. Bei Unterschreitung der Mindestwerte wird die Arbeitsgenehmigung verweigert.
Optional bieten wir auch die Messung von Schutzleiterwiderstand / Impedanz gemäß DIN EN 50153 an (Bahnanwendungen - Fahrzeuge - Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische Gefahren).
Rundschreiben mit aktuellen Entwicklungen rund um die Richtlinienfamilie 931 finden Sie bei uns in der Download-Rubrik. Eine kleine Auswahl auch rechts auf dieser Seite.
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Richtlinien werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie helfen dabei, Unklarheiten zu beseitigen und einen einheitlichen Ansatz sicherzustellen. Die aktuellsten Richtlinien für die Zulassung und den Betrieb von gleisfahrbaren Baumaschinen können Sie bei der DB Kommunikationstechnik GmbH über den Kontakt auf der rechten Seite erwerben.