Artikel: Allgemeines
Gleisfahrbare Baumaschinen mit behördlicher Zulassung, die nicht von der Transportstellung in die Arbeitsstellung wechseln, benötigen keine Arbeitsgenehmigung gemäß Ril 931. Damit der Einsatz dieser gleisfahrbaren Baumaschine dennoch im Einklang mit der Ril 931 steht, bewerten wir optional auch diese Baumaschinen und stellen ein Feststellungsbericht aus.
Ergänzend bieten wir Seminare und Vorträge an, um die Zusammenarbeit zu optimieren und Prozessabläufe anschaulich zu erklären. Gerne kommen wir dafür auch in Ihr Unternehmen, um Sie beispielsweise auf wiederkehrende Prüfungen sowohl theoretisch als auch praktisch (Fahrzeug vorausgesetzt) vorzubereiten.
Für Neukunden bieten wir im Rahmen eines Kick-off-Termins einen Vortrag zur optimalen Zusammenarbeit sowie zur Darstellung der erforderlichen Prozesse und Abläufe an.
Nach Bestellung führen wir eine Radsatzvermessung durch. Den Feststellungsbericht mit den am Prüftag ermittelten Werten erhalten Sie zusammen mit der Arbeitsgenehmigung.
Bitte beachten Sie: dieser Feststellungsbericht ist kein Instandhaltungsnachweis. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir als Prüforganisation das Recht haben, Radsätze auch ohne vorherige Absprache zu messen, falls ein Verdacht besteht. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Mindestwerte unterschritten sind, wird die Arbeitsgenehmigung nicht erteilt.Optional bieten wir auch die Messung von Schutzleiterwiderstand / Impedanz gemäß DIN EN 50153 (Bahnanwendungen - Fahrzeuge - Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische Gefahren) an.
Rundschreiben mit aktuellen Entwicklungen rund um die Richtlinienfamilie 931 finden Sie bei uns in der Download-Rubrik. Eine kleine Auswahl auch rechts auf dieser Seite.
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Richtlinien werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie helfen dabei, Unklarheiten zu beseitigen und einen einheitlichen Ansatz sicherzustellen. Die aktuellsten Richtlinien für die Zulassung und den Einsatz von gleisfahrbaren Baumaschinen können Sie bei der DB Kommunikationstechnik GmbH über den Kontakt auf der rechten Seite erwerben.