Artikel: Der Prüfablauf
Die Arbeitsgenehmigung wird im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung der gleisfahrbaren Baumaschine (Nebenfahrzeug oder schienengebundenes Gerät) durch die Prüforganisation erteilt und ist Voraussetzung für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf der DB InfraGO Infrastruktur.
Nach positiv bewerteter Prüfung wird die Arbeitsgenehmigung erteilt, der Prüfbericht erstellt und die Prüfplaketten angebracht. Die Prüfplaketten an der gleisfahrbaren Baumaschine geben den Zeitpunkt des Ablaufes (Monat/Jahr) der Arbeitsgenehmigung an.
Wir weisen hier nocheinmal ausdrücklich auf die Prüfbedingungen hin und auf die rechtzeitige Bestellung der Prüfleistung. Das Formular hierzu finden Sie rechts.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vorläufige Verlängerung der Arbeitsgenehmigung erteilt werden. Prüfaufträge sind mindestens mit 4 Wochen Vorlauf (28 Tage) vor dem Wunschtermin bei der Prüforganisation anzumelden. Ohne rechtzeitige Bestellung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Verlängerung.
Kann die Prüforganisation in diesen 4 Wochen kein Prüfpersonal stellen oder bei einer Stornierung seitens der Prüforganisation besteht ein Anspruch auf eine vorläufige Verlängerung der Arbeitsgenehmigung.
Dafür braucht es eine Anzeige über den technisch sicheren Zustands des Fahrzeugs. Das Formular dazu finden Sie rechts.