Artikel: Die Prüfbedingungen
Für einen reibungslosen Prüfablauf bitten wir Sie, dass die Rahmenbedingungen akzeptabel (z.B. Gleis, Grube, Halle, etc.) sind, damit die Fahrzeugprüfung für alle Verfahrensbeteiligten zufriedenstellend zum Abschluss geführt werden kann.
Was sind akzeptable Prüfbedingungen?
1) Anmeldefrist von Prüfaufträgen
Prüfaufträge sind mindestens mit 4 Wochen Vorlauf (28 Kalendertage) vor dem Wunschtermin bei der Prüforganisation anzumelden. Sollte der ausgewählte Prüfingenieur/Prüfer nicht verfügbar sein, kann ein anderer Prüfingenieur/Prüfer die Abnahme durchführen. Ohne rechtzeitige Bestellung besteht kein Anspruch auf eine vorläufige Verlängerung der Arbeitsgenehmigung.
2) Kurzfristige Anfrage und Verschieben von Prüfaufträgen
Bei einer Anmeldung mit weniger als 4 Wochen Vorlauf vor dem gewählten Wunschtermin kann die rechtzeitige Durchführung der Prüfung nicht immer gewährleistet werden. Eine kurzfristige Anpassung des Prüfablaufs kann Mehrkosten (Planung, Fahrtkosten, etc.) zur Folge haben, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Ablehnung ist die Anfrage zur Prüfung erneut zu stellen. Wird der von der Prüforganisation bestätigte Termin auf Wunsch des Kunden verschoben, kann die Prüforganisation die dadurch verursachten Mehrkosten (Anreise, Unterkunft und Organisation) in Rechnung stellen.
3) Stornierung von Prüfaufträgen
Stornierungen von bestätigten Prüfterminen von Seiten des Auftragsbestellers sind so früh wie möglich der Prüforganisation mitzuteilen. Sollten zum Zeitpunkt der Mitteilung für die Prüforganisation bereits Kosten für Anreise, Unterkunft und Organisation entstanden sein, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
4) Auswahl des Prüfingenieurs/Prüfers
Die Prüforganisation ist bemüht, den im Bestellformular geäußerten Kundenwunsch zu berücksichtigen. Allerdings besteht von Seiten des Kunden kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Prüfingenieurs/Prüfers. Die Prüforganisation entscheidet auf Grundlage organisatorischer und ökonomischer Erwägungen, welcher Prüfingenieur/Prüfer die Prüfung durchführt.
5) Prüfbedingungen
Die zu prüfenden Fahrzeuge/ Geräte müssen zum Prüftermin am vereinbarten Leistungsort vollständig, funktions- und betriebsbereit sein. Es muss ausreichend qualifiziertes Bedienpersonal anwesend sein. Es müssen alle Nachweis- und Instandhaltungsdokumente des Fahrzeugs zur Prüfung vorliegen. Die Prüfingenieure/Prüfer haben das Recht, Fotos und Kopien der zur Prüfung vorgelegten Dokumente sowie vom Fahrzeug selbst anzufertigen. Das Fahrzeug/Gerät muss von allen sechs Seiten (auch seitlich, von oben und von unten) einsehbar sein. Dafür sind eine Leiter, Grube und Gleis erforderlich. Für die Prüfung an Zweiwegefahrzeugen/ Geräten ohne Arbeitstechnik im Unterwagenbereich ist keine Grube erforderlich. Bei besonderen Witterungsbedingungen (starker Regen/Wind, Schnee) ist auf Wunsch des Prüfingenieurs/Prüfers eine Halle zu stellen. Weiterhin ist ausreichend Freiraum sicherzustellen, um die Funktion der Hub- und Schwenkbegrenzung der Arbeitstechnik zu überprüfen. Eventuell vorhandene Oberleitungen müssen ausgeschaltet und geerdet sein. Wenn einer oder mehrere der o.g. Punkte von Seiten des Kunden nicht gewährleistet wird und dadurch eine ordnungsgemäße Prüfung nicht möglich bzw. zumutbar ist, kann die Prüfung durch den Prüfingenieur/Prüfer abgebrochen werden (Vgl. 6).
6) Abbruch der Prüfung
Bei einem Abbruch der Prüfung aus den in 5) genannten Gründen kann eine erfolgreiche Prüfleistung nicht bestätigt werden. Anfahrt des Prüfingenieurs/Prüfers, sowie die Prüfkosten für das Fahrzeug/Gerät werden voll berechnet. Es ist ein neuer Prüftermin zu beantragen.
7) Informationspflicht des Kunden
Um den Dokumentations-/Registrierungsaufwand gering zu halten, ist ein Halterwechsel der Prüforganisation unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht ebenfalls im Falle von Ausmusterung, Stilllegung oder Verschrottung.
8) Kosten
Die zugrunde liegenden Konditionen ergeben sich aus den jeweils den Kunden per Rundschreiben zur Verfügung gestellten Dokumenten zu Anfahrts- und Prüfkosten.
Diese und weitere Prüfbedingungen (z.B. Anmeldefristen und Stornierung von Prüfaufträgen) finden Sie in unter Downloads.